4. 4.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrer Verfügung vom 19. Februar 2025 in medizinischer Hinsicht auf das von ihr eingeholte polydisziplinäre MEDAS-Gutachten vom 24. Februar 2023 inklusive ergänzender gutachterlicher Stellungnahme vom 22. April 2024. Das Gutachten vereint eine internistische Beurteilung durch Dr. med. C._____, Praktischer Arzt sowie Facharzt für Anästhesiologie, eine neurologische Beurteilung durch Dr. med. D._____ und med. pract. E._____, Fachärzte für Neurologie, eine orthopädische Beurteilung durch die Dres.