1.3. Zur weiteren sachverhaltlichen Abklärung holte die Beschwerdegegnerin bei der MEDAS Interlaken Unterseen GmbH, Unterseen, ein neues polydisziplinäres Gutachten ein, welches am 24. Februar 2023 erstattet wurde. Gestützt darauf stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 2. Mai 2023 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente und berufliche Massnahmen in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen am 5. Juni beziehungsweise 10. Juli 2023 Einwände erhoben hatte, hielt die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit -3-