1.2. In der Folge nahm die Beschwerdegegnerin weitere sachverhaltliche Abklärungen vor. Insbesondere holte sie bei der ZVMB GmbH, Bern, ein neues polydisziplinäres Gutachten ein, welches am 18. Oktober 2019 erstattet wurde. Anschliessend hielt die Beschwerdegegnerin erneut mehrfach Rücksprache mit dem RAD und holte zudem eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 16. Juni 2020 ein, ehe sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 4. Dezember 2020 für die Periode vom 1. Juni 2014 bis 31. Oktober 2019 unter gleichzeitiger Verneinung eines Anspruchs auf berufliche Massnahmen eine befristete ganze Rente zusprach.