Hierzu holte sie unter anderem beim Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB), Basel, ein polydisziplinäres Gutachten ein, welches am 6. April 2015 erstattet wurde. In der Folge hielt die Beschwerdegegnerin mehrfach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und holte zudem eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 22. Juni 2015 ein, ehe sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 13. Februar 2018 eine vom 1. Juni 2014 bis am 30. April 2015 befristete ganze Rente sowie ab 1. Februar 2016 eine unbefristete ganze Rente zusprach.