Somit bestehe weiterhin eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bis zur nächsten Verlaufskontrolle im Juli (VB 37.49 S. 2). In seinem Bericht vom 12. Juli 2024 hatte Dr. med. C._____ festgehalten, es zeige sich ein regelrechter Verlauf bei noch geringem Kraftdefizit des rechten Armes. Eine Arbeitsfähigkeit als Gipser sei dem Beschwerdeführer -6-