3.2. Die Beurteilung von med. pract. B._____ vom 25. Juli 2024 (vgl. E. 2.1. hiervor) ist in sich schlüssig und plausibel begründet. Dieser stützte sich auf die Ergebnisse seiner fundierten eigenen Untersuchung vom 25. Juli 2024 sowie auf die medizinischen Vorakten der Suva, die (auch) auf mehreren persönlichen klinischen Untersuchungen sowie auf diversen Bildgebungen beruhen.