3. 3.1. Der Beschwerdeführer bringt mit Verweis auf die Berichte seiner behandelnden Ärzte – insbesondere den Bericht von Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Zentrum D._____, vom 31. Januar 2025 (recte wohl: 23. Januar 2025; vgl. mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. September 2025 aus dem parallel laufenden Verfahren VBE.2025.184 in Sachen des Beschwerdeführers gegen die Suva beigezogene Vernehmlassungsbeilage [VB UV] 252 S. 2 f.) – im Wesentlichen vor, er sei zurzeit als vollständig arbeitsunfähig einzustufen. Insbesondere aufgrund der orthopädischen Be- -5-