Arbeitsfähigkeit gegeben sein unter den nachfolgenden Voraussetzungen: höchstens mittelschwere Arbeiten bis Lendenniveau, höchstens leichte Tätigkeiten bis Schulterniveau, keine repetitiven und höchstens sehr leichte Überkopfarbeiten, keine Tätigkeiten, welche mit Vibrationen und/oder Schlägen für die rechte obere Extremität verbunden seien, keine Tätigkeiten, welche mit Stossen und/oder Ziehen von schweren bis sehr schweren Lasten verbunden seien, kein körperfernes Hantieren mit schweren bis sehr schweren Lasten, kein Tragen und/oder Heben sowie Bewegen von schweren bis sehr schweren Lasten mit einem Hubwagen ohne Eigen-