2. 2.1. In der angefochtenen Verfügung vom 4. März 2025 (VB 46) stützte sich die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit ihrem RAD (vgl. Protokoll per 24. April 2025, Eintrag vom 20. November 2024) in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Akten der Unfallversicherung, insbesondere auf die versicherungsmedizinische Beurteilung von med. pract. B._____, Facharzt für Chirurgie, vom 25. Juli 2024 betreffend die am gleichen Tag durchgeführte ärztliche Untersuchung. Darin hielt med. pract.