2.2. Mit Vernehmlassung vom 24. April 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Verfügung vom 26. September 2025 wurden die Akten der Suva betreffend den Unfall des Beschwerdeführers vom 21. Juli 2023 aus dem am hiesigen Versicherungsgericht hängigen Verfahren Nr. VBE.2025.184 in Sachen des Beschwerdeführers gegen die Suva beigezogen. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: