2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 4. März 2025 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 31. März 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die IV-Verfügung der SVA Zürich [recte: SVA Aargau, IV-Stelle] vom 04. März 2025 aufzuheben; 2. Es seien vom Gericht jegliche bisher bestellte und bei IV-Stelle hinterlegten medizinischen Unterlagen für die grundlegende Neuprüfung zu bestellen, damit alle Berichte für die Bemessung der Invalidität eindeutig berücksichtigt werden können;