5.2. Der Beschwerdeführer reichte zudem einige von ihm bzw. seinem Einzelunternehmen an verschiedene Auftraggeber gestellte Rechnungen ein (VB 13 S. 7 – 9; BB 3 – 7). Diesbezüglich ist jedoch zu berücksichtigen, dass die meisten davon vom Beschwerdeführer bzw. seinem Unternehmen erbrachte Warentransporte betreffen (VB 13 S. 7 und 9; BB 3, 5 und 6), welche vorliegend mangels entsprechender Anmeldung als selbstständige -8-