VB 212 S. 7]) zu Recht festhielt (vgl. VB 203 S. 6) – in erster Linie der klinische und nicht der bildgebende Befund, schlagen sich doch radiologisch erhobene Veränderungen im Wirbelsäulenbefund nicht zwingend im Ausmass der funktionellen Einschränkung nieder (Urteil des Bundesgerichts 9C_284/2022 vom 11. April 2023 E. 4.3.2 mit Hinweisen). Soweit der Beschwerdeführer zudem geltend macht, es bestehe der Verdacht auf eine Polyneuropathie (Beschwerde S. 6 f. Ziff. 20), ist festzuhalten, dass eine blosse Verdachtsdiagnose nicht dem erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit genügt (BGE 138 V 218 E. 6 S. 221).