5.2.3. Dr. med. E._____ äusserte sich in seinem auf entsprechendes Ersuchen des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers verfassten Schreiben vom 16. Dezember 2024 zur Beurteilung des RAD-Arztes Dr. med. D._____ vom 14. Juni 2024 (recte: 26. Juli 2024 [VB 203]) und hielt an seiner Beurteilung fest. Dabei verwies er auf verschiedene Untersuchungen, darunter die MRI-Untersuchung der LWS und der HWS vom 27. April 2022, die eine Zunahme der Diskushernie TH12/L1 und neu eine Diskushernie C2/3 ergeben habe. Zudem hielt er fest, es sei zu einem chronifizierten Verlauf gekommen, welcher im Verlauf der Jahre mit abnehmender Stabilität der Wirbelsäule zugenommen habe.