5.2.1. In seinem Schreiben an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers vom 22. November 2022 hielt der Neurologe Dr. med. E._____ fest, es bestehe eine erhebliche Beeinträchtigung der Wirbelsäule mit multiplen Diskushernien und erheblichen degenerativen Veränderungen, insbesondere im Bereich Th12/L1 mit Beeinträchtigung des Myelons. Die Blockaden im Rückenbereich mit invalidisierenden Schmerzen und einer Dauer von bis zu vier Monaten hätten seit der Erstkonsultation am 28. April 2010 zugenommen. Es bestehe sicher ein progredientes Leiden, was auch bildgebend bestätigt sei und aufgrund der Befunde im Rahmen der Erwartungen liege.