5. 5.1. Der Beschwerdeführer macht zusammengefasst geltend, die Beschwerdegegnerin habe die Befunde in den eingereichten medizinischen Berichten der behandelnden Ärzte, die zeigten, dass sich sein Gesundheitszustand massgeblich verschlechtert habe, falsch gewürdigt und zu Unrecht keine weiteren Abklärungen zur Feststellung des medizinischen Sachverhaltes vorgenommen (Beschwerde S. 5 ff. Ziff. 14 ff.). 5.2. Aus den aktenkundigen Berichten der behandelnden Ärzte geht im Wesentlichen Folgendes hervor: