Dabei führte er unter anderem aus, die aufgetretenen Ellenbogenprobleme im Sinne einer Epikondylitis ulnaris links und Schmerzen bei Pro- und Supination könnten nicht als ausgewiesenes organisches Substrat der geltend gemachten Beschwerden qualifiziert werden. Gleiches gelte für eine Bewegungseinschränkung der HWS, vor allem bei der Rotation nach links, aber auch nach rechts, bei druckdolenter unterer HWS, vor allem Wirbelkörper 7, und Kraftverlust in der linken Hand beim Faustschluss (VB 215 S. 2 ff.).