3.2.2. Die rentenzusprechende Verfügung vom 28. März 2014 (VB 133) stützte sich ausweislich der Akten in medizinischer Hinsicht auf ein von der Beschwerdegegnerin eingeholtes polydisziplinäres Gutachten der SMAB AG, Bern, vom 10. September 2013, welches eine orthopädisch-traumatolo- -7- gische, eine neurologische und eine psychiatrische Beurteilung umfasste. Darin wurden folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 118.1 S. 19):