spruchsrelevanten medizinischen Sachverhalt genügend abgeklärt zu haben. Tatsächlich sei es zu einer Verschlechterung der bestehenden sowie zu neuen Befunden und dadurch bedingt zu einer weiteren Reduktion seiner Arbeitsfähigkeit gekommen. 1.2. Streitig ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 21. Februar 2025 (VB 216) das Rentenerhöhungsgesuch des Beschwerdeführers zu Recht abgewiesen hat.