2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 28. März 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 21. Februar 2023 sei aufzuheben. 2. Die Sache sei an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese weitere Abklärungen vornehme und ihm hiernach eine erhöhte Invalidenrente zuspreche; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.