Die ausgeprägte Leberzirrhose und ausgeprägte Vergrösserung der Milz ohne Aszites habe sich bereits in der Bildgebung im August 2023 gezeigt, womit der nun vorliegende Befund unverändert sei. Aus den neu eingereichten Berichten gehe weiterhin nicht hervor, ob der Beschwerdeführer die mehrfach erwähnte Alkoholkarenz einhalte, ob diesbezüglich Therapien in die Wege geleitet worden seien und ob eine Krankheitseinsicht bestehe. Anamnestisch habe es in den vorliegenden früheren Berichten ebenfalls keine Hinweise auf eine Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung gegeben. Weitere Abklärungen seien nicht angezeigt (VB 33 S. 2 ff.).