Der Rentenanspruch entsteht gemäss Art. 29 IVG frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Geltendmachung des Leistungsanspruchs. 3. 3.1. In der angefochtenen Verfügung vom 20. Februar 2025 (VB 34) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Stellungnahmen ihrer RAD-Ärztin Dr. med. B._____, Fachärztin für Anästhesiologie, vom 3. Oktober 2024 (VB 28) und 15. Januar 2025 (VB 33). In ihrer Beurteilung vom 3. Oktober 2024 stellte Dr. med. B._____ dem Beschwerdeführer nach Sichtung der Akten die Diagnose einer äthylischen Leberzirrhose mit Erstdiagnose am 29. Juni 2018 sowie die eines -4-