"1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 20. Februar 2025 aufzuheben und es sei der rechtserhebliche Sachverhalt mittels Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens und mittels Durchführung eines strukturierten Beweisverfahrens abzuklären. 2. Eventualiter sei in Gutheissung der Beschwerde die Verfügung der IV- Stelle Aargau vom 20. Februar 2025 aufzuheben und es seien die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen; insbesondere seien Eingliederungsmassnahmen zu prüfen.