vgl. zudem S. 10, wo die Fatigue-Proble- matik als stark einschränkend bezeichnet wird). Zudem hielt der neurologische Gutachter des ZMB in der Stellungnahme vom 25. Januar 2022 fest, dass die Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit, welche er unter Berücksichtigung der Fatigue auf 50 % festgelegt hatte, ohne Fatigue bei "z.B. 90%" gelegen hätte, da er diesfalls lediglich eine leichte Einschränkung durch Parästhesien/Sensibilitätsstörungen im Bereich der Hände im Umfang von "vielleicht 10 %?" attestiert hätte (VB 137 S. 4). Der neurologische Gutachter des ZMB hatte demnach die Auswirkungen der Fatigue auf die - 14 -