4.6.2.4. Zum Vorbringen der Beschwerdeführerin, wonach gemäss neurologischem Teilgutachten der BEGAZ vom 2. Januar 2024 die invalidisierende Fatigue seit Ausbruch der MS vorherrschend sei und bereits ab 2018 beachtliche Auswirkungen auf ihre funktionelle Leistungsfähigkeit gehabt habe (Beschwerde, Ziff. 58 f.), ist festzuhalten, dass auch die ZMB-Gutachter eine schwere (VB 114.1 S. 8, 6 und 10) bzw. gar sehr schwere Fatigue erkannten (VB 114.1 S. 6), die eine führende Rolle spiele (VB 114.1 S. 11) bzw. deren Auswirkungen neurologisch-psychiatrisch im Vordergrund stünden und die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin ganz erheblich herabsetzen würden (VB 114.1 S. 9 ff.;