Der nunmehr beschwerdeweise erhobene Einwand bezüglich des Fehlens einer orthopädischen Begutachtung erfolgt damit nicht bloss verspätet, sondern erscheint auch widersprüchlich. Ohnehin ist jedoch das Ersetzen der orthopädischen durch die rheumatologische Begutachtung nicht zu beanstanden, bilden (chronische) Schmerzen des Bewegungsapparates doch gleichzeitig Gegenstand der Orthopädie wie auch der Rheumatologie (als Teilbereich der Inneren Medizin; Urteil des Bundesgerichts 8C_835/2014 vom 16. Januar 2025 E. 3.3 mit Hinweis auf 9C_547/2010 vom 26. Januar 2011 E. 4.1), womit sich die Fachdisziplinen – wie RAD-Arzt Dr. med. C.__