In einer adaptierten Tätigkeit sei aus Sicht des neurologischen Gutachters wie auch gesamtgutachterisch eine Arbeitsunfähigkeit von 80 % zu attestieren. Neben den körperlichen Auswirkungen des bein- und linksbetonten tetraspastischen Syndroms seien die erheblichen Auswirkungen der krankheitsassoziierten Fatigue mit erheblichem Bedarf an Pausen und Ruhezeiten sowie Verlangsamung ausschlaggebend. Eine theoretische Restarbeitsfähigkeit von 20 % sei realistisch gesehen nicht umsetzbar. Der retrospektive Verlauf dieser Einschätzung sei schwierig zu beurteilen. Eine bereits zum Zeitpunkt der ZMB-Begutachtung 2021 höher als 50%ige Arbeitsunfähigkeit könne nur vermutet werden;