Aktuell sei aus neurologischer Sicht die im ZMB-Gutachten attestierte 100%ige Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit sowohl als Innendekorateurin wie auch der früher ausgeübten Tätigkeit als Verkäuferin zu bestätigen. Die Mobilitätseinschränkung wie auch die Ausprägung der krankheitsassoziierten Fatigue würden eine Wiederaufnahme dieser Tätigkeiten nicht erlauben. Dies gelte – auch konsensual unter Einbezug aller involvierter Gutachter – retrospektiv seit dem ZMB-Gutachten vom 28. Juni 2021 (VB 237 S. 18).