Unter Angabe erneuter MS-Schübe, welche entsprechende Residuen hinterliessen, machte die Beschwerdeführerin eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes geltend und beantragte wiederholt die Durchführung einer Verlaufsbegutachtung (VB 141; 167), welche die Beschwerdegegnerin letztlich in Auftrag gab (VB 170; 209; 212). In der interdisziplinären Gesamtbeurteilung des entsprechenden Verlaufsgutachtens vom 9. Februar 2024 stellten die Gutachter der BEGAZ gestützt auf die zwischen dem 4. Dezember 2023 und dem 23. Januar 2024 durchgeführten Untersuchungen (vgl. VB 237 S. 4) folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 237 S. 13):