3.2. Unter Angabe erneuter MS-Schübe, welche entsprechende Residuen hinterliessen, machte die Beschwerdeführerin eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes geltend und beantragte wiederholt die Durchführung einer Verlaufsbegutachtung (VB 141; 167), welche die Beschwerdegegnerin letztlich in Auftrag gab (VB 170; 209; 212).