So würde unter Berücksichtigung aller erhobenen medizinischen Befunde (und Ausschluss IV-fremder Faktoren) seit Juli 2017 (bei fluktuierendem Verlauf durchschnittlich) eine 50%ige Arbeitsfähigkeit in adaptierter Tätigkeit bestehen (VB 114.1 S. 11). Zur vom Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin gestellten Frage betreffend deren Fatigue (vgl. VB 105) hielten die Gutachter fest, dass entzünd- lich-rheumatische Leiden ebenso wie die MS typischerweise mit einer Fatigue einhergehen würden. Darüber hinaus würden die Medikation und die psychische Situation (Abwehrarbeit) zusätzlich zur Müdigkeit beitragen, womit diese multifaktoriell bedingt sein dürfte (VB 114.1 S. 13).