In einer angepassten leichten wechselbelastenden Tätigkeit ohne repetitive Halte- oder Überkopfarbeiten und ohne Zwangshaltungen von Hals- und Lendenwirbelsäule würde aufgrund der chronischen Schmerzen und Müdigkeit rheumatologisch eine 80%ige Arbeitsfähigkeit bestehen. Hinzu kämen die Einschränkungen aus psychiatrisch-neurologischer Sicht, wesentlich die Beurteilung der Fatigue betreffend. So würde unter Berücksichtigung aller erhobenen medizinischen Befunde (und Ausschluss IV-fremder Faktoren) seit Juli 2017 (bei fluktuierendem Verlauf durchschnittlich) eine 50%ige Arbeitsfähigkeit in adaptierter Tätigkeit bestehen (VB 114.1 S. 11).