3.1.4. Die Gutachter hielten in ihrer Konsensbeurteilung fest, dass neurologisch/psychiatrisch die Auswirkungen der chronischen Fatigue im Vordergrund stünden, welche die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin ganz erheblich herabsetzen würden. Es bestehe eine zunehmende Leistungsminderung über den ganzen Tag, auch Schlafstörungen im Rahmen des rheumatologischen (entzündlichen Schmerz-)Leidens und der mit chronisch entzündlichen Leiden einhergehenden Müdigkeit. Die Beschwerdeführerin könne aus somatischer Sicht nicht stehend/gehend arbeiten.