Begründet werden könne dies mit auffälligen Leistungen in den durchgeführten Performanzvalidierungsverfahren, Diskrepanzen zwischen den klinischen Beobachtungen und den Testergebnissen sowie Diskrepanzen zwischen und innerhalb einzelner Testverfahren. Angesichts der aktuellen Diagnosen könnten zwar kognitive Defizite mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit vorliegen. Mit der aktuellen Untersuchung liessen sich jedoch hinsichtlich Art und Ausmass keine Aussagen machen (VB 114.1 S. 7 f.).