2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. Mai 2025 wurde die Sammelstiftung Vita, Zürich, als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwer- -4- deführerin im Verfahren beigeladen. Mit Eingabe vom 2. Juni 2025 teilte diese ihren Verzicht auf eine Stellungnahme mit. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: