vorbeschieden. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. März 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 25. Februar 2025 sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 1. Juli 2018 eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 25. Februar 2025 aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 1. April 2021 eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 3. Subeventualiter sei die Verfügung vom 25. Februar 2025 aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.