1.2.2. Aufgrund einer von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Verschlechterung des Gesundheitszustandes nahm die Beschwerdegegnerin sodann weitere medizinische Abklärungen vor. Nachdem die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin verschiedene Hilfsmittel, mit Entscheid vom 15. Februar 2023 eine Hilflosenentschädigung mittleren Grads ab März 2022 und mit Verfügung vom 19. Januar 2024 einen Assistenzbeitrag ab März 2023 zugesprochen hatte, gab sie nach Rücksprache mit dem RAD eine polydisziplinäre (Allgemeine Innere Medizin, Rheumatologie, Neurologie, Psychiatrie, Neuropsychologie) Verlaufsbegutachtung in Auftrag.