Gestützt auf das entsprechende Gutachten des Zentrums für medizinische Begutachtung (ZMB), Basel, vom 28. Juni 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 30. Juni 2021 bei einem Invaliditätsgrad von 52 % die Zusprache einer halben Rente ab dem 1. Juli 2018 in Aussicht. Nach dagegen erhobenen Einwänden und der Einreichung einer neurologischen Stellungnahme zum Gutachten stellte die Beschwerdegegnerin den Gutachtern des ZMB nach Rücksprache mit dem RAD Ergänzungsfragen, welche diese am 25. Januar 2022 beantworteten und dabei an ihrer Beurteilung vom 28. Juni 2021 festhielten.