1.2. 1.2.1. Daraufhin unternahm die Beschwerdegegnerin weitere medizinische Abklärungen, im Rahmen welcher sie die Beschwerdeführerin auf Anraten ihres RAD polydisziplinär (Allgemeine Innere Medizin, Rheumatologie, Neurologie, Psychiatrie, Neuropsychologie) begutachten liess. Gestützt auf das entsprechende Gutachten des Zentrums für medizinische Begutachtung (ZMB), Basel, vom 28. Juni 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 30. Juni 2021 bei einem Invaliditätsgrad von 52 % die Zusprache einer halben Rente ab dem 1. Juli 2018 in Aussicht.