Der psychiatrische Gutachter setzte sich in der ergänzenden Stellungnahme vom 17. April 2024 mit der von den behandelnden Ärzten diagnostizierten Persönlichkeitsstörung auseinander und wies darauf hin, dass die Ärzte der Psychiatrischen Dienste B._____ die Diagnose einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nicht hergeleitet und im Psychostatus vom 6. Juli 2022 einen Wahn im eigentlichen Sinn verneint hätten. Seitens der Hausärztin sei weiterhin eine unklare Persönlichkeitsstörung (DD: Anpassungsstörung) dokumentiert worden. Wenn dann im Austrittsbericht der Klinik I._____ vom 12. Juni 2023 über den stationären Aufenthalt vom 27. Februar bis 8. Mai 2023 (VB 96 S. 2 ff.