4.2. 4.2.1. Weiter bringt der Beschwerdeführer vor, der psychiatrische Gutachter habe sich nicht mit den abweichenden Berichten der behandelnden Ärzte auseinandergesetzt. Zudem macht er unter Hinweis auf die Stellungnahme der Psychiatrischen Dienste B._____ vom 23. Dezember 2024 geltend, die intakte Alltagsbewältigung lasse keinen Rückschluss auf das Vorhandensein einer Persönlichkeitsstörung zu. Weiter würden die Ärzte der Psychiatrischen Dienste B._____ kritisieren, dass die Gutachter das Fehlen einer Wahnhaftigkeit zur Verneinung der Diagnose der Persönlichkeitsstörung herangezogen hätten.