3.3. Der Beschwerdeführer wurde zur Erstellung des estimed-Gutachtens fachärztlich umfassend untersucht. Dabei beurteilten die Gutachter die medizinischen Zusammenhänge sowie die medizinische Situation in Kenntnis der Vorakten (VB 98.2 S. 3 ff.) und unter Berücksichtigung der geklagten -5- Beschwerden (VB 98.3 S. 8 ff.; 98.4 S. 9) einleuchtend und gelangten unter Einbezug der ergänzenden Stellungnahme vom 17. April 2024 (VB 110) zu einer nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung. Dem estimed-Gut- achten kommt somit grundsätzlich Beweiswert im Sinne vorstehender Kriterien zu.