2. In der angefochtenen Verfügung stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das estimed-Gutachten vom 9. August 2023, welches eine psychiatrische und orthopädische Beurteilung vereint (VB 98). Die Gutachter stellten keine Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Sämtliche gestellten Diagnosen seien -4-