3. Es sei der Beschwerdeführer durch das Gericht begutachten zu lassen. 4. Eventualiter sei die Sacher zur Neubegutachtung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." -3- Zudem stellte er folgenden Antrag: "1. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren und es sei ihm in der Person der Unterzeichneten einen unentgeltlichen Rechtsbeistand zu gewähren." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. März 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.