Nach Rücksprache mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin den Gutachtern Rückfragen, welche diese mit Stellungnahme vom 17. April 2024 beantworteten. Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 17. Februar 2025 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 17. Februar 2025 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. März 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 17.2.2025 aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente nach IVG zu gewähren.