1.3. Am 19. August 2021 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin stellte ihm – nach entsprechenden Abklärungen – mit Vorbescheid vom 28. März 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen opponiert hatte, liess sie ihn auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) bidisziplinär begutachten (Gutachten der estimed AG, Gut- achten-Institut, Zug [estimed], vom 7. August 2023). Nach Rücksprache mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin den Gutachtern Rückfragen, welche diese mit Stellungnahme vom 17. April 2024 beantworteten.