4. 4.1. Aus den Akten geht hervor, dass der Gemeinderat U._____ der Beschwerdeführerin, die sich per 1. August 2019 zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung angemeldet hatte und vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau (AWA) als vermittlungsfähig im Rahmen von 80 % einer Vollzeitstelle qualifiziert worden war (vgl. VB 106), mit Beschluss vom 13. August 2019 den Auftrag erteilte, ein (externes) Fachgutachten betreffend das Baugesuch innerhalb der Spezialzone "B._____" zu erstellen (VB 2). Mit Blick auf die Aktenlage ist erwiesen, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen dieses Gutachtensauftrags als Selbstständigerwerbende tätig war.