1. Die 1959 geborene Beschwerdeführerin war vom 1. September 2019 bis am 31. Dezember 2020 bei der Beschwerdegegnerin als selbstständigerwerbende Fachgutachterin in der Architektur-Branche angeschlossen. Mit Verfügung vom 15. Januar 2024 erhob die Beschwerdegegnerin für die Beitragsperiode 1. September bis 31. Dezember 2019 persönliche Beiträge für Selbstständigerwerbende in der Höhe von Fr. 533.80 (zuzüglich Verzugszinsen ab 1. Januar 2020 von Fr. 100.40) auf Basis eines beitragspflichtigen Einkommens von gerundet Fr. 2'900.00. Gegen diese Beitragsverfügung erhob die Beschwerdeführerin am 11. bzw. 14. Februar 2024 Einsprache, welche die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid