5.4. 5.4.1. Zum Bereich "Verrichtung der Notdurft" bringt die Beschwerdeführerin vor, sie müsse wiederholt aufgefordert werden, auf die Toilette zu gehen, da sie sonst nicht gehe. Zudem nehme der Stuhlgang auf der Toilette zunehmend länger in Anspruch, da ihr mangelndes Vertrauen in die eigene Hygiene regelmässig zur Folge habe, dass sie pro Toilettengang für die Reinigung eine ganze Packung Feuchttücher verbrauche (Beschwerde S. 18 f.). - 12 -