5.2.2. Hinsichtlich der Lebensverrichtung "Aufstehen, Absitzen, Abliegen" führte die Abklärungsperson in ihrem Bericht vom 19. Juni 2024 aus, die Beschwerdeführerin könne Positionswechsel selbständig vornehmen. Das abendliche Zubettgeh-Ritual fange um 18.20 Uhr an, bis alles erledigt sei, sei es 19.20 Uhr. Dann werde der Beschwerdeführerin das Melatonin gegeben, der Kindsvater (KV) lese noch eine Geschichte vor und warte, bis sie eingeschlafen sei. Wenn er das Zimmer verlasse, erwache die Beschwerdeführerin sofort und rufe nach ihm. Die Beschwerdeführerin schlafe mit dem Vater im Zimmer.